In begründeten Einzelfällen kann ein Antrag auf Unterrichtsbefreiung oder auf Befreiung von der Ganztagsbetreuung (ab September 2023) gestellt werden. Der Antrag muss rechtzeitig - also vorab - bei der Schulleitung abgegeben werden.
Antrag ab September 2023 - für Befreiung vom Unterricht oder Ganztagsbetreuung:
(Bitte ankreuzen, ob eine Befreiung vom Unterricht oder/ und der Betreuung beantragt wird!)