Wir
Geschäftsordnung des Elternbeirats
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten aller Schüler und somit ein Organ der Schule. Die wichtigsten Regelungen finden sich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Artikel 64 bis 69 sowie in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) in den §§ 13 bis 15. Der Elternbeirat hat sich gemäß Art. 66, Abs. 1, Satz 3 BayEUG eine Geschäftsordnung gegeben, in der die wichtigsten Regelungen und Informationen enthalten sind.
Feste und Veranstaltungen im Schuljahr
Zuschuss für Klassenfahrten, Ausflüge und schulische Veranstaltungen
Der Elternbeirat gewährt auf formlosen Antrag der Erziehungsberechtigten pro Kind einen einmaligen Zuschuss für Klassenfahrten, Ausflüge und schulische Veranstaltungen, wenn ansonsten eine Teilnahme des Kindes ausgeschlossen wäre. Der Zuschuss beträgt maximal 50% des geforderten Betrages, höchstens jedoch 50,00 EUR.
Und so geht es: Es gibt kein Antragsformular. Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die Klassenlehrerin, die den Sachverhalt vertraulich und ohne Namen zu nennen an den Elternbeirat (Klasse) weiterleitet. Die Auszahlung erfolgt sodann vom Elternbeirat (Klasse) direkt an die Lehrerin, die das Geld für die schulische Veranstaltung einsammelt.
Aktuelles
Verwendung der Einnahmen des Elternbeirats
Die Einnahmen, die der Elternbeirat durch den Verkauf von Speisen oder durch Spenden erzielt, werden ausschließlich für schulische Zwecke verwendet.
Wir
Im Schuljahr 2012/13 hat die Schule auf dem Schulhof in Vötting ein Spielgerät, das "Schwinggras", errichten lassen. Der Elternbeirat hat ca. 2/3 der Kosten dafür übernommen.
Im Schuljahr 2015/2016 wurde vom Elternbeirat jeweils eine größere Summe für die Durchführung der Projekte "Zirkus Zapp Zarap" und "Giraffisch - gewaltfreie Kommunikation" zur Verfügung gestellt.