Gastschulantrag
Üblicherweise bei der Schuleinschreibung können Sie einen Gastschulantrag stellen, wenn Ihr Kind nicht die für Ihren Wohnort zuständige Grundschule („Sprengelschule“) besuchen soll. Sie müssen triftige Gründe angeben. Die Entscheidung trifft der Sachaufwandsträger, also in der Regel die Stadt Freising. Bitte geben Sie den Antrag an der Sprengelschule Ihres Kindes ab.
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