Bildungs- und Teilhabepaket

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung für hilfebedürftige Kinder

 

 Informationen der Schule
Das Bildungs- und Teilhabepaket tritt rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft. Leistungen können von Hartz 4 (SGB II), von Sozialhilfeberechtigten (SGB XII), von Beziehern von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag (BKGG) bis zum 30.06.2011 rückwirkend gestellt werden.

 

Wofür ist das Bildungspaket gedacht?
Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.


Schulbedarf und Ausflüge

Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und im Februar 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem werden die Kosten eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas finanziert. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.


Lernförderung

Bedürftige Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel - in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse - erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Rathaus, Bürgeramt oder in der Kreisverwaltung kennen die Angebote vor Ort und helfen dabei, das passende zu finden.

 

Mittagessen in Kita, Schule und Hort

Einen Zuschuss fürs gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag.

 

Schülerbeförderung

Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 

Wo kann man den Antrag stellen?

Die Antragstellung in Freising wird über das Landratsamt abgewickelt – genaue Informationen und Anträge finden Sie auf den Webseiten des Landratsamtes unter:

 

http://www.kreis-freising.de/landratsamt/behoerdenwegweiser/kommunales-und-soziales/sozialverwaltung/

 

Ansprechpartner am Landratsamt ist:
Werner Wagensonner Zimmer 631 Tel.: 08161/600-721 Fax: 08161/600-638
Mail: werner.wagensonner@kreis-fs.de

 

 

Uhrzeit
Kalender

Grundschule Vötting

in Freising

 

interim ab September 2022:

Eckerstr. 24

85356 Freising

 

Tel.:

08161/ 54 21 000

  

Mail:

verwaltung.gs-voetting@schulen-freising.de

Fax:

08161/ 54 31 000

 

 

 

Schulhaus Pulling

Am Schulweg 12

85354 Pulling

Tel.:   08161/ 13513

Büro: 08161/ 54 21 000

Fax:  08161/ 50645