Informationsabend für die Eltern unserer Schulanfänger
Er fand am 19. Januar statt. An diesem Abend haben wir unsere Schule vorgestellt, Hinweise zur Schulfähigkeit gegeben und über die Einschreibung am 14. März informiert.
1. Informationen zur Einschreibung
Falls Sie nicht teilnehmen konnten, finden Sie unten alle wesentlichen Informationen zur Schuleinschreibung Ihres Kindes!
2. Damit wir Kontakt mit Ihnen aufnehmen können:
Weiter unten finden Sie ein Formular für Ihre Kontaktdaten (freiwillig)! Falls Sie nicht am Informationsabend waren, sind wir dankbar wenn Sie es ausfüllen und uns zukommen lassen! (Post- oder Mailadresse: rechts!)
WICHTIG: Terminvergabe für den 14. März:
Wir haben an den Kindergärten unseres Schulsprengels Terminlisten vorbeigebracht, in die Sie sich bitte eintragen!
Sollte Ihr Kind an einem anderen Kindergarten sein, der keine Liste von uns erhalten hat: Bitte rufen Sie an der Schule an und lassen Sie sich telefonisch einen Termin geben:
Montag, Mittwoch oder Freitag am Vormittag
Dienstag (ab 31.01.23) 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Termin und Uhrzeit:
Die Schuleinschreibung findet am Dienstag, 14. März 2023 statt.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, können Sie für diesen Tag einen genauen Termin erhalten, genauere Informationen dazu sehen Sie oben unter "Terminvergabe". Gegebenenfalls laden wir Ihr Kind außerdem am 15.03.23 zu einem "Schulspiel" ein. Dies würden wir am Einschreibetag mit Ihnen besprechen.
Das müssen Sie mitbringen:
Zur Schulanmeldung - mit Ihrem Kind - müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
1.Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
2. Bescheinigung des Gesundheitsamtes zur Vorlage bei der Schuleinschreibung (dies ist eine Bestätigung über die Teilnahme am Seh- und Hörtest - dieser wird i. d. R. im Kindergarten kostenlos durch das Gesundheitsamt durchgeführt)
Aufgrund der Pandemiesituation konnten die Gesundheitsämter die Schuleingangsuntersuchung nicht wie gewohnt durchführen. --> Bringen Sie deshalb bitte die "U9" vom Kinderarzt mit!
3. Impfnachweis laut Masernschutzgesetz
Der Nachweis kann wir folgt erbracht werden:
- Bescheinigung des Gesundheitsamts über Masernschutz (erhalten Sie vermutlich im Kindergarten)
- Impfausweis oder Impfbescheinigung (zwei Masern-Impfungen)
- ärztliches Zeugnis über einen hinreichenden Impfschutz gegen Masern
- ärztliches Zeugnis über eine Immunität gegen Masern
- ärztliches Zeugnis darüber, dass aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann
4.Bestätigung über die Teilnahme des Kindes an der Früherkennungsuntersuchung U 9 oder an der schulärztlichen Untersuchung - falls dies nicht in der o.g. Bescheinigung zur Vorlage bei der Schuleinschreibung bereits abgehakt wurde
5.Sorgerechtserklärung bei Alleinerziehenden
6. Ggf. Taufschein ( wg.Teilnahme an Religionsunterricht bzw. Ethik)
Nur wenn alle oben genannten Bestätigungen vorgelegt werden können, ist die Schuleinschreibung möglich.
Bitte denken Sie auch an das Informationsblatt, das sie gemeinsam mit der Erzieherin ausfüllen.
Wichtig:
o Die Schüler*innen sind an der
entsprechenden Sprengelschule anzumelden, da Sprengelpflicht besteht! (Ein Gastschulantrag kann bei der Sprengelschule
am Einschreibungstag gestellt werden.)
o Folgende Geburtsjahrgänge werden für das Schuljahr 2023/24 in die Schule aufgenommen:
1. Alle Kinder, die bei der Einschreibung 2022
zurückgestellt wurden (Zurückstellungsbescheid bitte mitbringen!) oder deren Eltern 2022 die Einschulung um ein Jahr verschoben haben (entspr. der Regelung des
"Einschulungskorridors", s. unten)
2. Bis zum 30.
September 2017 geborene Kinder (regulär schulpflichtig, Ausnahme siehe Punkte a bis d!)
Ausnahme: Für die so
genannten "Korridorkinder" (geboren vom 1. Juli bis 30. September
2017) gilt:
a) Die reguläre Schulpflicht bis 30.09. bleibt grundsätzlich unverändert.
b) ABER : Bei Kindern, die zwischen dem 01. Juli und dem 30. September des Jahres sechs Jahre alt werden, können die ELTERN dennoch entscheiden, ob ihr Kind erst ein Jahr später eingeschult werden soll. Diese Entscheidung der Eltern gilt NICHT als Zurückstellung.
c) WICHTIG: Sie müssen in jedem Fall am 14. März mit Ihrem Kind zu Einschreibung kommen: Auch wenn Sie sich für die Einschulung ein Schuljahr später entscheiden, soll ein beratendes Gespräch stattfinden.
d) Die Entscheidung für eine spätere Einschulung müssen Sie der Schule schriftlich bis spätestens 11.04.2023 mitteilen - danach ist dies nicht mehr möglich. (Antrag am Einschulungstag in der Schule erhältlich.)
3. Ab dem 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (Die Schulleitung entscheidet, ob eine Überprüfung der Schulfähigkeit notwendig ist und ob das Kind eingeschult wird.)
4. Ab dem 1. Januar 2018 Geborene auf Antrag der Erziehungsberechtigten (Ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich!)
Weitere Termine:
Schnuppertag für unsere Schulanfänger in Vötting:
Dienstag, 20.06.2023 von 8.15 Uhr bis 9.45 Uhr
Der Schnuppertag für die Pullinger Kinder wird zwischen Schule und Kindergarten noch vereinbart.
1. Schultag: Di, 12. September 2023
9.00 Uhr - ca. 10.30 Uhr
1. Elternabend: Do, 14. September 2023
19.30 Uhr im
Klassenzimmer
So können Sie als Eltern den Schulstart Ihres Kindes unterstützen:
- Lassen Sie Ihrem Kind viel Raum für selbstständiges Handeln in allen Lebensbereichen!
- Geben Sie Ihrem Kind vielfältige Möglichkeiten zu Bewegung!
- Zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie Vertrauen in seine Fähigkeiten haben und unterstützen Sie es durch positive Rückmeldung!
- Üben Sie zusammen mit Ihrem Kind das Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr!
- Sehen Sie zusammen mit Ihrem Kind dem Schulstart positiv und mit Freude entgegen!
Wir freuen uns auf Ihr Kind und wünschen Ihnen
und allen unseren Schulanfängern
einen guten und erfolgreichen Schulstart !